Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Der Kauf und Verkauf von Unternehmen (in Deutschland in der Regel in der Form von Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs etc.) gewinnt insbesondere für den Mittelstand immer stärker an Bedeutung. In manchen Fällen fehlt der geeignete Nachfolger in der Familie, in anderen soll aus wirtschaftlichen Gründen das Unternehmen oder Teile davon verkauft werden. Beim Unternehmensverkauf ergeben sich eine Reihe von offenen Fragen und Entscheidungen für die Verkäufer. Eine fundierte steuerliche Beratung kann hier eine deutliche Erleichterung schaffen. Denn grundsätzlich gilt: beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens sind zahlreiche Aspekte und Interessenlagen auf ganz unterschiedlichen Ebenen zu berücksichtigen. Betriebswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen müssen jeweils fachspezifisch beantwortet werden und gleichzeitig muss die Interaktion der einzelnen Komponenten berücksichtigt werden.


Beim Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf und anderen Transaktionen von Betriebsvermögen ist das Steuerrecht von zentraler Bedeutung. Die grundsätzlich unterschiedliche Interessenlage zwischen Verkäufer und Käufer stellt Herausforderungen an alle Beteiligten. Dies wird insbesondere bei der Frage der Verkaufsformen unter den Schlagworten: Share Deal vs. Asset Deal deutlich. Hier ergeben sich zwischen Verkäufer und Käufer häufig Interessenskonflikte, da die jeweiligen Verkaufsformen für die Parteien mit unterschiedlichen steuerlichen Vorteilen bzw. Nachteilen verbunden sind. Eine kompetente Steuerberatung ist hier unerlässlich. Unsere Kanzleien in Iserlohn und Hagen können zudem als Mediator und Vermittler fungieren. Denn grundsätzlich ist es beim Unternehmenskauf und   -verkauf für beide Parteien von Vorteil, sich auch in die Situation des Gegenübers zu versetzen. Auch hier können unsere Steuerberater eine wichtige, vermittelnde Funktion einnehmen.



Steuerrecht beim Verkauf und Kauf von Unternehmen


Die Gründe für die Veräußerung eines Unternehmens können ganz unterschiedlich sein. Unabhängig davon, ob ein erfolgreiches Start-up oder ein seit Jahrzehnten durch die Familie geführtes Unternehmen verkauft werden soll, gilt allerdings: das Interesse des Verkäufers besteht in der Regel darin, einen möglichst hohen Erlös für das Unternehmen nach Steuern zu erzielen. Unsere Steuerkanzleien in Hagen und Iserlohn helfen Unternehmern beim Verkauf ihres Unternehmens und erarbeiten steueroptimierte Strukturen im Vorfeld des geplanten Verkaufs.


Mehr noch als bei anderen Käufen (Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände etc.) ist der Käufer eines Unternehmens mit der Frage konfrontiert, ob die Angaben des Verkäufers hinsichtlich des Verkaufsgegenstandes zutreffen. Der Käufer ist hier naturgemäß in einer schwächeren Lage als der Verkäufer, der über mehr Einblick und Informationen verfügt. Um so wichtiger ist es beim Unternehmenskauf, alle möglichen Faktoren und steuerrechtliche Aspekte, die mit dem Kauf verbunden sind, möglichst präzise und zutreffend zu erfassen. Bei der Transaktion eines Unternehmens ist aus Käufersicht – neben einem günstigen Kaufpreis auch die steuerrechtliche Bewertung insgesamt von zentraler Bedeutung. Auch hier stehen wir Ihnen in unsren Kanzleien in Iserlohn und Hagen umfassend mit all unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite.